8. Bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrags wurde von folgenden Einkommenszahlen ausgegangen: A.________: CHF 6‘000.00 (netto pro Monat, inkl. Anteil 13. Monatslohn/Gratifikation, exkl. Familienzulagen) C.________: EUR 1‘500.00 (netto inkl. Kindergeld für 2 Kinder) 9. Die übrigen Anträge werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 10. Die Gerichtskosten werden halbiert und die Parteikosten wettgeschlagen. Die Prozesskosten werden mit separater Verfügung nach Eingang der Kostennoten bestimmt.