3 - in den geraden Jahren von Gründonnerstag 12.00 Uhr bis Ostermontag 12.00 Uhr sowie vom 24. Dezember von 12.00 Uhr bis 27. Dezember um 12.00 Uhr und in den ungeraden Jahren von Pfingstfreitag von 12.00 Uhr bis Pfingstmontag um 12.00 Uhr sowie vom 28. Dezember von 12.00 Uhr bis am 2. Januar um 12.00 Uhr. 7. Der Gesuchsteller hat für das Kind E.________ ab April 2018 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘000.00 (exkl. Kinderzulagen), zahlbar monatlich zum Voraus, zu leisten.