2. Die gemeinsame elterliche Sorge über E.________ bleibt bestehen. 3. Die alleinige Obhut über E.________ wird bei der Mutter belassen. 4. Die beim Gericht hinterlegten Dokumente von E.________ sind am 16.03.2018 der Gesuchsgegnerin herauszugeben. 5. Es wird eine Besuchsrechtsbeistandschaft über das Kind E.________ angeordnet. Die KESB M.________ wird ersucht, die Beistandschaft in O.________ errichten zu lassen. 6. Dem Gesuchsteller steht folgendes Besuchs- und Ferienrecht zu: - jeweils am zweiten Wochenende des Monats in O.________ (von Freitag nach Kita- bzw. Kindergartenschluss bis Sonntag 18.00 Uhr);