3.2. Die Gesuchsgegnerin wird angewiesen, den ________ Reisepass und die Identitätskarte sowie jegliche weitere Reisedokumente von E.________ bis spätestens am 16.01.2018 beim Regionalgericht N.________ zu hinterlegen. 3.3. Die vorstehenden Verbote gemäss Ziffern 3.1 und 3.2 ergehen jeweils unter Androhung der Straffolgen gemäss Art. 292 StGB: Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassene Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.