9. Am 12. Januar 2018 verfügte der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts N.________ in Gutheissung des Gesuches des Kindsvaters um Erlass superprovisorischer Massnahmen u.a. was folgt: 3.1. Der Gesuchsgegnerin wird per sofort der Umzug mit E.________ ins Ausland verboten;