5. Mit Eingabe vom 14. September 2015 beantragte der Kindsvater – nach Erhalt der Klagebewilligung – beim Regionalgericht K.________ die alternierende Obhut, eventualiter die gerichtliche Regelung des persönlichen Verkehrs, sowie die Streichung, eventualiter die Reduktion des Kindesunterhaltsbeitrags (CIV 15 2866). Für E.________ amtete L.________, Sozialdienst F.________, als Prozessbeiständin. 6. Im Dezember 2016 zog die Gesuchsgegnerin von F.________ nach M.________. 7. Am 31. Mai 2017 schlossen die Kindseltern vor dem Regionalgericht K.________ im Verfahren CIV 15 2866 schliesslich eine Vereinbarung ab (GB 11).