C.________ hat die 10 in seinem Eigentum stehenden Stammanteile an der F.________ GmbH an A.________ zu übertragen. Er wird unter Strafandrohung im Unterlassungsfall verurteilt, sämtliche für die Übertragung seiner 10 Stammanteile an die Berufungsklägerin erforderlichen Handlungen vorzunehmen. 4. Dispositivziffer 4 des angefochtenen Entscheides lautet neu wie folgt: C.________ hat A.________ einen Betrag von CHF 1‘729.00 aus Güterrecht zu überweisen.