Für die Jahre 2012 bis 2014 (2 Jahre und 7 Monate) ergibt dies also einen Betrag zu Lasten des Gesamtgutes von total CHF 80‘641.00. An diesen Schulden zu Lasten des Gesamtgutes hat sich der Ehemann zur Hälfte zu beteiligen, weshalb sich der von der Berufungsklägerin gemäss Vorinstanz zu bezahlende Betrag um CHF 40‘320.00 (gerundet) reduziert (CHF 39‘114.00 – CHF 40‘320.00 = - CHF 1‘206.00).