16 Schuld ist dem Gesamtgut zuzurechnen. Dasselbe gilt für den darauf entfallenden Sozialversicherungsaufwand, welcher von der Gutachterin zufolge Lohnkorrektur als nicht geschäftsmässig begründeter Aufwand ausgewiesen wurde. Für das Jahr 2012 beträgt dieser Posten CHF 5‘040.00, für das Jahr 2013 CHF 5‘381.00 und für das Jahr 2014 CHF 5‘233.00. 35. Zusammengefasst sind somit folgende Schuldenbeträge – in Abweichung vom erstinstanzlichen Entscheid – dem Gesamtgut zuzuweisen: