13 30. Somit geht es um die Zuordnung der Schulden der Parteien gegenüber der F.________ GmbH aus Privatbezügen nach materiellem Recht. 30.1 Gemäss Art. 238 Abs. 2 ZGB (analog Art. 209 Abs. 2 ZGB) belastet eine Schuld die Vermögensmasse, mit welcher sie zusammenhängt, im Zweifel aber das Gesamtgut. Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen, sind von Gesetzes wegen Eigengut (Art. 225 Abs. 2 ZGB). Gemäss Art.