Einrichtungen von O.________, Lohn Raum + Hauspflegerin/Haushälterin, über dem Marktüblichen liegende Lohn- und Spesenbezüge (grösster Posten, total CHF 86‘454.00), Privatanteil Autoleasing, Dienstleistungen P.________ Anwälte sowie Q.________ AG i.S. Bewertung, Pilates, Privatumzug von E.________ nach R.________. 28. Umstritten sind in casu nicht die von der Treuhandfirma ermittelten Werte zum nicht geschäftsmässig begründeten Aufwand, sondern deren güterrechtliche Zuordnung (als Schulden) zu den Eigengütern der Parteien oder zum Gesamtgut. 29.