Die Zusammensetzung dieser CHF 184‘000.00 für die Jahre 2012 bis 2014 geht aus den Seiten 9-11 der Beilage 1 zum Gutachten hervor. Bezüglich der Privatbezüge von Waren zum Verkauf, beruhen die Zahlen auf «Annahmen» (Berufungsklägerin: CHF 10‘000.00 pro Jahr, total CHF 30‘000.00) bzw. «keinen Details» (Berufungsbeklagter: CHF 4‘000.00 pro Jahr, total CHF 12‘000.00). Sie wurden jedoch von den Parteien nicht substantiiert in Frage gestellt. Beim Berufungsbeklagten beruhen die Privatbezüge ausschliesslich auf dem Bezug von Kleidern, während bei der Berufungsklägerin weitere Positionen hinzu kommen: Einrichtungen von O.___