27. In Bezug auf den Sachverhalt ist vom Bewertungsgutachten der M.________ AG über die F.________ GmbH per 31. Dezember 2014 (KB 25) und dem Ergänzungsgutachten zuhanden des Gerichts vom 16. Dezember 2016 (pag. 305 ff.) auszugehen. Die Bewertung erfolgte zum Liquidationswert, welcher höher als der Fortführungswert eingestuft wurde. Der ermittelte Unternehmenswert von CHF 569‘000.00 ist unter den Parteien unbestritten.