Die von den Gutachtern bei der Ehefrau als Privatbezüge aufgerechneten, nicht betrieblichen Per- sonal- und Betriebsaufwände setzten sich insbesondere zusammen aus Kosten für Kleiderbezüge für sich und ihren Lebenspartner sowie Einrichtungsgegenstände, Ferienreisen, Lohnkosten für eine Raum + Hauspflegerin / Haushälterin, private Umzugskosten, private Gärtnerarbeiten, Leasingkosten und Verwaltungsaufwand (sog. «nicht geschäftsmässig begründeter Aufwand», Ziff. 6.1, S. 9 ff. und Beilage 1 des Bewertungsgutachtens).