Aufgrund der dargestellten Entwicklung könne davon ausgegangen werden, dass die in der Bilanz geführten Konti «Privatbezüge» erst nach der Trennung geäufnet worden seien. Die von den Gutachtern bei der Ehefrau als Privatbezüge aufgerechneten, nicht betrieblichen Per- sonal- und Betriebsaufwände setzten sich insbesondere zusammen aus Kosten für Kleiderbezüge für sich und ihren Lebenspartner sowie Einrichtungsgegenstände, Ferienreisen, Lohnkosten für eine Raum + Hauspflegerin / Haushälterin, private Umzugskosten, private Gärtnerarbeiten, Leasingkosten und Verwaltungsaufwand (sog. «nicht geschäftsmässig begründeter Aufwand», Ziff.