Ganz abgesehen davon bleibe nicht unerwähnt, dass es sich bei den Kleiderbezügen um reine Schätzungen der Gutachter (zur Ermittlung des Verkehrswerts der GmbH) handle. Es sei demzufolge unklar bzw. unbelegt, in welchem Umfang effektiv Kleider bezogen worden seien. Aufgrund dieser Ausführungen seien auch die Kleiderbezüge und damit sämtliche Privatbezüge dem Gesamtgut zuzuweisen.