Vom Betrag von CHF 139‘897.00 in Abzug gebracht werden total CHF 356‘409.00 für die Übertragung der 10 Stammanteile des Berufungsbeklagten auf die Berufungsklägerin (CHF 284‘500.00) und für im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft E.________ entstandene Forderungen des Berufungsbeklagten gegenüber der Berufungsklägerin (CHF 71‘909.00).