21. In Bezug auf die F.________ GmbH wurde von den Parteien zur Ermittlung des Unternehmenswertes per 31. Dezember 2014 ein Gutachten bei der M.________ AG eingeholt, welches vom 26. November 2015 datiert und von der Berufungsklägerin zusammen mit der Klagebegründung als KB 25 zu den Akten gereicht wurde. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 beantworteten die Gutachter Ergänzungsfragen des Gerichts. IV. Vorbemerkungen