2.1 Die 10 Stammanteile des Beklagten/Berufungsbeklagten an der F.________ GmbH seien ins Eigentum der Klägerin/Berufungsklägerin zu überführen und der Beklagte/Berufungsbeklagte sei unter Strafandrohung im Unterlassungsfall zu verurteilen, sämtliche für die Übertragung seiner Stammanteile erforderlichen Handlungen vorzunehmen. 2.2 Der Beklagte/Berufungsbeklagte sei zu verurteilen, der Klägerin/Berufungsklägerin einen güterrechtlichen Ausgleichsbetrag von mind. CHF 40‘885.00 zu bezahlen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -