Wird keine schriftliche Begründung verlangt (…). 9. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 10. [Eröffnungsformel] 2. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 verlangte A.________ (nachfolgend auch Berufungsklägerin) durch ihren Rechtsvertreter fristgerecht die schriftliche Begründung des Entscheides (pag. 547), welche am 1. Februar 2018 erging (pag. 553 ff.). 3. Mit Eingabe vom 12. Februar 2018 (Postaufgabe am selben Tag) reichte die Berufungsklägerin durch ihren Rechtsvertreter gegen diesen Entscheid die Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein und stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 633):