Es wird festgestellt, dass die Kontokorrentschuld von C.________ gegenüber der F.________ GmbH, mit Übertragung der Stammanteile von C.________ auf A.________, im Umfang von CHF 37‘000.00 durch A.________ übernommen wird. Es wird festgestellt, dass die Vereinbarung der Parteien vom 16./19.12.2011 aufgehoben ist. 4. A.________ hat C.________, Zug um Zug mit der Übertragung gemäss vorstehender Ziff. 3, einen Betrag von CHF 39‘114.00 aus Güterrecht zu überweisen. Zur Berechnung wird auf das diesem Entscheid beigelegte Berechnungsblatt (Güterrecht) verwiesen.