1. Mit Entscheid vom 4. Dezember 2017 entschied die zuständige Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland was folgt (pag. 535 ff.): 1. Die zwischen den Parteien am ________ vor dem Zivilstandsamt E.________ BE geschlossene Ehe wird in Anwendung von Art. 114 ZGB geschieden. 2. Es wird festgestellt, dass zwischen den Ehegatten keine nachehelichen Unterhaltspflichten bestehen. 3. C.________ wird verurteilt, Zug um Zug mit der Bezahlung gemäss nachstehender Ziff. 4, die 10 in seinem Eigentum stehenden Stammanteile an der F.________ GmbH an A.________ zu übertragen.