Im gesamten Dokument ist fortan von den «Bürgen» die Rede und unter der Überschrift «Solidarbürgschaftsverpflichtung» wird mit explizitem Verweis auf Art. 497 Abs. 2 OR ausgeführt, dass die unterzeichnenden Bürgen zur Sicherstellung des vorerwähnten Betrages (Forderung gegen die K.________ GmbH als Hauptschuldnerin: CHF 509'036.00) sowie aller zukünftigen Forderungen in ihrer jeweiligen Höhe eine solidarische Mitbürgschaft zu Gunsten der Gläubigerin leisten würden. In Bezug auf die Haftungssumme wird ebenfalls mit explizitem Verweis auf die bürgschaftsrechtliche Bestimmung von Art.