Dieses Sicherungsgeschäft sei Voraussetzung für die fortgesetzte Erbringung der Personaldienstleistungen an die K.________ GmbH in Liquidation und damit die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs gewesen. Es habe ihr ermöglicht werden sollen, sich im Falle der Nichtbezahlung der Schuld und weiterer Ausstände nach ihrer Wahl unmittelbar an den Beschwerdegegner und seine Ehefrau halten zu können. Und schliesslich habe die Vorinstanz ausgeblendet, dass weder bei ihr als Personaldienstleistungsunternehmen noch bei dem Beschwerdegegner und seiner Ehefrau als Betreiber eines Handwerksunterneh-