3. Schliesslich haben die Parteien am 11. Dezember 2015 zwei separate Ratenvereinbarungen unterzeichnet, in denen die Ehegatten M.________ eine Forderung der A.________ AG über CHF 516‘127.18 anerkennen und sich verpflichten, monatliche Teilbeträge von mindestens CHF 25'000.00 (C.________) resp. CHF 30'000.00 (J.________), beginnend am 31. Dezember 2015, zu bezahlen. Des Weiteren wurde darin vereinbart, dass bei Rückstand einer Rate von mehr als fünf Tagen die Ratenvereinbarung ungültig und die ursprüngliche Forderung von CHF 516'127.18 sofort fällig werde. Auf den beiden Vertragsurkunden wurden freilich die Unterschriften vertauscht: