2 2.2 Nach Auffassung der A.________ AG hätten die Parteien mit dem «Bürgschaftsvertrag» beabsichtigt, sowohl die bisherige Schuld in der per 18. Juni 2015 aufgelaufenen Höhe als auch das künftige Entgelt für das weiterhin von der A.________ AG der K.________ GmbH entliehene Personal sicherzustellen, indem sich die Eheleute M.________ mit ihrem Privatvermögen solidarisch verpflichteten, neben ihrer Gesellschaft für die gegenüber der A.________ AG bestehende Hauptschuld zu haften. Sinn der Vereinbarung sei gewesen, dass sich die A.___