Rechtsmittelbelehrung Falls der Streitwert in der Hauptsache weniger als CHF 15‘000.00 beträgt, kann gegen diesen Zwischenentscheid innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, subsidiäre Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 39 ff. und 113 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) geführt werden. Beträgt der Streitwert in der Hauptsache mehr als CHF 15‘000.00 oder stellt sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde in Zivilsachen gemäss Art. 39 ff., 72 ff. und 90 ff. BGG geführt werden. Beide Beschwerden müssen den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.