Aus diesem Grund habe das Gericht den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 10. Januar 2018 aufgefordert, bis am 19. Januar 2018 sämtliche Belege zu seinen finanziellen Verhältnissen einzureichen. Mit seiner fristgerechten Eingabe vom 19. Januar 2018 habe der Beschwerdeführer den Mietvertrag, die Rechnung seiner Krankenkasse und auch jener seiner Ehefrau, die beiden Leistungsausweise 2017 der Ausgleichskasse des Kantons Bern für seine Altersrente und diejenige seiner Ehefrau, einen Postenauszug der C._____