4. Mit Entscheid vom 22. Januar 2018 wies die Vorinstanz das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, wobei keine Gerichtskosten erhoben wurden (pag. 11 ff.). Diesen Entscheid begründete sie damit, dass der Beschwerdeführer im mietrechtlichen Verfahren CIV 18 43 zwar den Mietvertrag zur Wohnung sowie zur Einstellhalle, zwei Teilrechnungen wegen Schäden der Mikrowellenstrahlung sowie ein Be-