2. Mit Verfügung vom 10. Januar 2018 bestätigte die Vorinstanz den Eingang der Klage. Zudem forderte sie den Beschwerdeführer auf, bis am 19. Januar 2018 sämtliche Belege zu seinen finanziellen Verhältnissen einzureichen (pag. 7). 3. Am 19. Januar 2018 reichte der Beschwerdeführer verschiedene Belege ein.