SCHRANK, Das Schlichtungsverfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2015, Rn. 211). Zudem vertritt ein Teil der Lehre die vermittelnde Ansicht, dass die Schlichtungsbehörde nur dann einen Nichteintretensentscheid fällen kann, wenn ihre Zuständigkeit offensichtlich fehlt (vgl. DAETWYLER/STALDER, Schlichtungsverfahren bei handelsgerichtlichen Streitigkeiten, SJZ 4/2019 S. 102 ff.; BOHNET, in: Commentaire Romand, Code de procédure civile, 2. Aufl. 2019, N. 17 zu Art. 60 ZPO und N. 11 zu Art. 202 ZPO; ZINGG,