2. Mit Entscheid vom 10. Dezember 2018 (pag. 136 ff.) trat die Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland auf das Schlichtungsgesuch nicht ein. Sie erwog, sie könne bei offensichtlicher örtlicher Unzuständigkeit einen Nichteintretensentscheid fällen. Vorliegend sei die Tochter als Erbin durch Universalsukzession in die Rechtsstellung des Erblassers eingetreten. Dieser habe mit der Be-