103 ff.) kam die Berufungsklägerin dieser Aufforderung nach. Sie reichte ein Gesuch um Informationserteilung gegen die Berufungsbeklagte ein und beantragte sinngemäss, diese sei anzuweisen, verschiedene Informationen über mögliche Vermögensverschiebungen, allfällige Geschäftsbeziehungen, allfällige Kreditverträge, allfällige Schliessfächer etc. in Bezug auf den Erbfall F.________ herauszugeben. Aus der Begründung des Schlichtungsgesuchs lässt sich entnehmen, dass sich die Berufungsklägerin sowohl auf vertragliche wie auch auf erbrechtliche Anspruchsgrundlagen abstützt (vgl. pag. 22 ff. bzw. pag. 110 ff.).