__ AG (nachfolgend: Berufungsbeklagte), und stellte diverse Rechtsbegehren. 1.3 Mit Verfügung vom 11. Oktober 2018 wurde das Hauptverfahren gegen die Berufungsbeklagte von den anderen Verfahren abgetrennt und der Berufungsklägerin wurde eine Nachfrist zur Einreichung eines separaten Schlichtungsgesuchs gegen die Berufungsbeklagte eingeräumt. 1.4 Mit Eingabe vom 8. November 2018 (pag. 103 ff.) kam die Berufungsklägerin dieser Aufforderung nach.