Eine Stellvertretung braucht seitens des Gerichts auch nicht vorgängig angezweifelt zu werden, bevor die Säumnis im Gerichtssaal festgestellt wird. 19.3 Die Klägerin ist im Handelsregister eingetragen, will also offensichtlich am Wirtschaftsleben teilnehmen. So ist ihr auch zuzumuten, sich bezüglich der rechtsgeschäftlichen und gerichtlichen Vertretung Gedanken zu machen. 19.4 Ein überspitzter Formalismus liegt nicht vor, wenn die Einhaltung einfach zu handhabender und für alle gültigen Formalitäten verlangt wird.