2015, N. 9 zu Art. 257d OR). Eine nichtige bzw. unwirksame Kündigung liegt demnach insbesondere vor, wenn innert der Zahlungsfrist mit sofort beweisbarer Forderung eine Verrechnungserklärung abgegeben wird (ANITA THANEI, Mietrecht für die Praxis, 9. Aufl. 2016, N. 27.2.8 S. 714, N. 29.1.4.3 S. 776).