8. Der für das Beschwerdeverfahren ZK 18 554 zuständige Instruktionsrichter sistierte das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 28. November 2018 bis zum Vorliegen eines Entscheids der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau über das Wiederherstellungsgesuch (pag. 37, 57). 9. Mit Entscheid vom 18. Januar 2019 (pag. 62 ff.) wies die Vorinstanz das Wiederherstellungsgesuch ab. 10. In der Folge wurde die Sistierung mit Verfügung vom 23. Januar 2019 aufgehoben und das Verfahren ZK 18 554 wieder aufgenommen (pag. 71). Die Beschwerde-