7. Gleichentags erhob Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag der Beschwerdeführerin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern (Postaufgabe am 26. November 2018, pag. 41 ff.) mit dem Antrag um Aufhebung der Abschreibungsverfügung der Vorinstanz sowie um nochmalige Durchführung des Schlichtungsverfahrens EO 18 759, insbesondere der Schlichtungsverhandlung, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.