Der Vorladung wurde weiter ein Auszug aus der Zivilprozessordnung beigelegt (pag. 9). Zudem wurde der beklagten Partei (nachfolgend Beschwerdegegner) Gelegenheit gegeben, innert 14 Tagen seit Erhalt der Verfügung eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. 2 3. Die Beschwerdegegnerin nahm mit Eingabe vom 5. November 2018 Stellung zum Schlichtungsgesuch (pag. 12 ff.).