1. Mit Schlichtungsgesuch vom 17. September 2018 beantragte die A.________ GmbH (nachfolgend Beschwerdeführerin) bei der Schlichtungsbehörde Emmental- Oberaargau (nachfolgend Vorinstanz) die Feststellung, dass die Kündigung vom 15. August 2018 ungültig sei, der Mietzins rückwirkend herabgesetzt bzw. angepasst werde und die aufgeführten Mängel zu beheben seien (pag. 1 ff.). Im Schlichtungsgesuch wurde D.________ als Vertreter der Beschwerdeführerin aufgeführt.