15.7 Der Beschwerdeführerin war zuvor zwei Mal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Dass die Beschwerdeführerin zu einer kurzen Stellungnahme in der Lage gewesen wäre, zeigt ihre erst nach dem erstinstanzlichen Entscheid eingereichte Stellungnahme vom 7. Juli 2018, in welcher sie sich zu den Behauptungen des Beschwerdegegners äusserte und vorbrachte, sie habe die englischen Pfund für ihre England-Reise erhalten, doch habe der Beschwerdegegner gesagt, dass sie den Betrag nicht zurückzahlen müsse. Eine derart knappe Stellungnahme hätte den Anforderungen an eine Stellungnahme im vereinfachten Verfahren ohne weite-