Reise [organisiert von meinem Schwager] gerade nicht nutzen konnte und auf diese Weise Umtauschgebühren gespart werden konnten.»), die Bezeichnung einzelner Beweismittel («Protokoll Schlichtungsstelle Bern-Mittelland vom 30.1.18») sowie das Datum und die Unterschrift. Als Beilage legte der Beschwerdegegner das Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 30. Januar 2018 (Erteilung Klagebewilligung, KB 1), einen Nachweis über