7 Entscheid über die allfällige Leistung einer Sicherheit ist es sinnvoll, vorläufig keine weiteren Parteikosten entstehen zu lassen, welche durch eine Sicherheitsleistung gerade gesichert werden sollen. Zu diesem Zweck hat die Rechtsmittelinstanz mithin die (fristauslösende) Zustellung der Berufung einstweilen aufzuschieben (BGE 141 III 554, mit Hinweis auf BGE 140 III 159 E. 4.2 S. 162 ff.). 14.6 Der Beschwerdegegner obsiegte im erstinstanzlichen Verfahren vollumfänglich, weshalb er mit einer Beschwerde durch die Gegenpartei rechnen musste.