Der Beschwerdegegner begründe die Hingabe der englischen Pfund darüber hinaus mit einer von seinem Schwager organisierten und letztlich abgesagten Reise und der daraus für ihn resultierenden fehlenden Nutzungsmöglichkeit der Fremdwährung. Dem Schreiben vom 24. April 2013 lasse sich insofern eine Sachverhaltsergänzung entnehmen, als die Beschwerdegegnerin im Begriff gewesen sei, eine Englandreise zu unternehmen und ihr folglich die Möglichkeit des Abkaufs von englischen Pfund mehr als gelegen habe sein müssen.