Die Formulierung der Klage ermögliche es der Beschwerdeführerin, die vom Beschwerdegegner geltend gemachte Forderung in der Höhe von CHF 6‘000.00 dem Vertrag über den Verkauf von englischen Pfund zuzuordnen. Der Beschwerdegegner begründe die Hingabe der englischen Pfund darüber hinaus mit einer von seinem Schwager organisierten und letztlich abgesagten Reise und der daraus für ihn resultierenden fehlenden Nutzungsmöglichkeit der Fremdwährung.