2. Die Beklagte/Beschwerdeführerin sei zur sofortigen Zahlung von CHF 6‘125.00 (CHF 6‘000.00 für die Forderung sowie CHF 125.00 für die Betreibungskosten), CHF 1‘200.00 für die Gerichtskosten und CHF 400.00 für die Kosten des Schlichtungsverfahrens gemäss Entscheid CIV 18 1544 des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. Juni 2018 an den Kläger/Beschwerdegegner zu verpflichten. 3. Die Beklagte/Beschwerdeführerin sei unter Androhung der Rechtsfolgen gemäss Art.