4. Die Entscheidbegründung datiert vom 8. Oktober 2018 (pag. 77 ff.). 5. Mit Eingabe vom 8. November 2018 (Postaufgabe am selben Tag, pag. 101 ff.) erhob die nunmehr anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin Beschwerde mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid vom 21. Juni 2018 sei aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, ein gesetzeskonformes Verfahren durchzuführen und anschliessend materiell neu zu entscheiden. 3. Der Beschwerde sei umgehend die aufschiebende Wirkung zu erteilen.