Die Gerichtskosten von CHF 1‘200.00 wurden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Die Beschwerdeführerin wurde verurteilt, dem Kläger CHF 1‘200.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen und ihm für das Schlichtungsverfahren die Kosten von CHF 400.00 zu erstatten. Es wurden keine Parteikosten gesprochen. 2. Mit Eingabe vom 2. Juli 2018 verlangte die Beschwerdeführerin fristgerecht die schriftliche Begründung des vorerwähnten Entscheids (pag. 63). 3. Die Beschwerdeführerin nahm mit Schreiben vom 7. Juli 2018 (pag. 67 ff.) Stellung zum Verfahren.