Die Literatur ist sich in der Frage uneinig, inwiefern sich eine Verfahrensvereinigung auf die Prozesskosten auswirkt. Gemäss FREI, der von der Vorinstanz zitiert wird, führt eine Verfahrensvereinigung zu keiner Zusammenrechnung des Streitwerts (FREI, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, 2012, N. 19 f. zu Art. 125 ZPO; ferner: STAEHELIN, in: Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO], Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], 3. Aufl. 2016, N. 6