29 Pos. 212‒2143, 222‒224, 242, 243, 251 und 261). Die Vorinstanz hat davon einzig die Position 2141 anerkannt (vgl. S. 18, Ziff. 13 des angefochtenen Entscheids). 14.1.2 Die betroffenen Gebäude sind einige Jahrzehnte alt. Der Kühlturm ist 24 Jahre alt bei einer üblichen Lebensdauer von 20 Jahren. Der GMV trat wiederum erst am 1. Juli 2014 in Kraft und galt somit nur während weniger als vier Jahren.